Zahlungsverpflichtung
- Der Verbraucher hat die Pflicht, dem Unternehmer Unrichtigkeiten in den angegebenen oder erwähnten Zahlungsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Sofern in der Vereinbarung oder in den zusätzlichen Bedingungen nichts anderes vorgesehen ist, müssen die vom Verbraucher geschuldeten Beträge innerhalb von 14 Tagen nach Beginn der Bedenkzeit gezahlt werden, oder in Ermangelung einer Bedenkzeit innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages.
- Kommt der Verbraucher seiner Zahlungsverpflichtung(en) nicht rechtzeitig nach, so ist er, nachdem er vom Unternehmer über den Zahlungsverzug informiert wurde und der Unternehmer dem Verbraucher eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, zur Zahlung verpflichtet. Erfolgt die Zahlung nicht innerhalb dieser 14-tägigen Frist, ist der Unternehmer berechtigt, die ihm entstandenen außergerichtlichen Inkassokosten in Rechnung zu stellen. Diese Inkassokosten betragen maximal: 15 % auf ausstehende Beträge bis zu 2.500 €; 10 % auf die folgenden 2.500 €, und 5 % auf die nächsten 5.000 € mit einem Mindestbetrag von 40 €. Der Unternehmer kann von den genannten Beträgen und Prozentsätzen zum Vorteil des Verbrauchers abweichen.